ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Präambel

Mit den AGB soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen Fotograf und Kunden erreicht werden.

I. Definitionen

  1. Fotografische Arbeit. Der Ausdruck «fotografische Arbeit» bezeichnet das Ergebnis einer vom Fotografen für den Kunden ge- mäss der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geleisteten Arbeit.

  2. Fotograf. Der «Fotograf» ist die für die Leistung der fotografischen Arbeit beauftragte Person. Der Begriff «Fotograf» bezieht sich in diesen AGB selbstverständlich auf Personen beider Geschlechter. Zudem erfasst er auch Fotodesigner.

  3. Kunde. Der «Kunde» ist die Person, die die fotografische Arbeit beim Fotografen bestellt. Der Begriff «Kunde» bezieht sich in diesen AGB selbstverständlich auf Personen beider Geschlechter.

  4. Parteien. Die « Parteien » sind der Fotograf und der Kunde.

  5. Exemplar der fotografischen Arbeit / Exemplar. Jede Wiedergabe der fotografischen Arbeit in analoger oder digitaler Form auf einem (Daten)Träger (insbesondere auf Papier, Diapositiv, CD-ROM, Computerfestplatte) oder online (insbesondere in Computernetzwerken, auf Webseiten) gilt als «Exemplar der fotografischen Arbeit» oder als «Exemplar».

II. Ausführung der fotografischen Arbeit

  1. Vorbehältlich schriftlicher Vorgaben des Kunden bleibt die Gestaltung der fotografischen Arbeit voll und ganz dem Ermessen des Fotografen überlassen. Insbesondere steht ihm die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestal- tungsmittel, wie zum Beispiel Beleuchtung und Bildkomposition, und die Auswahl der Mittel zu deren Umsetzung zu.

  2. Bei der Ausführung der fotografischen Arbeit kann der Fotograf Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen.

  3. Das Aufnahme-Equipment, das für die Ausführung der fotografischen Arbeit erforderlich ist, wird vom Fotografen gestellt.

  1. Falls der Kunde den Fotograf bittet, ihm die geleistete fotografische Arbeit, oder Exemplare dieser Arbeit (physisch oder elektronisch) zuzusenden, gehen die Risiken des Transports auf den Kunden über.

  2. Bei Überschreitung der vereinbarten Shootingzeit um mehr als 5 Minuten, werden jeweils pro angebrochene 15 Minuten CHF 25.00 verrechnet. Der Fotograf macht die Kundin auf eine Überschreitung der Shootingzeit aufmerksam.

  3. Bei Überschreitung der vereinbarten Shootingzeit um mehr als 5 Minuten, werden jeweils pro angebrochene 15 Minuten CHF 25.00 verrechnet. Der Fotograf macht die Kundin auf eine Überschreitung der Shootingzeit aufmerksam.

  4. Es ist den Kunden nicht erlaubt, während der Fotosession eigene Bilder zu machen.

  5. Der Kunde hat Mängelrügen innerhalb von sechs Werktagen ab Lieferdatum des Werks schriftlich geltend zu machen, ansonsten gilt die fotografische Arbeit als genehmigt und es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.

III. Urheberschutz und Nutzungsrechte

1. Die Urheberrechte an der fotografischen Arbeit verbleiben immer bei dem Fotograf und werden nicht an den Kunden übertragen.

2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.

3. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.

4 Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.

5. Die Kundin kann die Bilder zu privaten, aber nicht für kommerzielle öffentliche Zwecke verwenden.

6. Die Verwendung der Bilder in Wettbewerben durch die Kundin ist untersagt. Ein Weiterverkauf der Bilder an Dritte ist der Kundin unter jeglichen Umständen untersagt.

IV. Zahlungsmodalitäten

  1. Die Reservationsgebühr von 200 CHF für die Fotosession ist spätestens eine Woche vor der Fotosession vollständig zu bezahlen. Ist die Gebühr 48 Stunden vor der Fotosession noch nicht vollständig eingegangen, findet die Fotosession nicht statt.

  2. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen zu bezahlen.

  3. Wird eine Rechnung nicht innert der angegeben Frist bezahlt, erhält der Kunde eine Mahnung und es wird eine Mahngebühr von CHF 30.00 verrechnet.

  4. Nach vollständigem Zahlungseingang werden der Kundin die digitalen Dateien, vollständig retuschiert und/oder optimiert (je nach Auftrag), innerhalb von 2 bis 4 Wochen in der höchstmöglichen Auflösung, im JPEG-Format, zugestellt.

 

V. Terminvereinbarungen, Verspätungen und Absagen

  1. Vereinbarte Termine sind grundsätzlich kostenpflichtig verbindlich.

  2. Absage von vereinbarten Terminen für ein Shooting bei dem Fotografen, das nicht länger als ein Arbeitstag dauern soll:

    • Bei einer Absage bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Starttermin, wird dem Kunden nichts verrechnet.

    • Bei einer Absage zwischen 48 Stunden bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Starttermin ist der Kunde zur Bezahlung von 100% der vereinbarten Reservationsgebühr verpflichtet. Der Kunde erhält jedoch für den Wert der Reservationsgebühr vom Fotografen einen Gutschein.

    
• Bei einer Absage 24 Stunden oder weniger vor dem vereinbarten Starttermin ist der Kunde zur Bezahlung von 100% der vereinbarten Reservationsgebühr verpflichtet. Der Kunde erhält jedoch für den halben Wert der Reservationsgebühr einen Gutschein.

  3. Verspätet sich der Kunde mehr als 10 Minuten zum vereinbarten Starttermin, wird die Shootingdauer entsprechend verringert.

VI. Archivierung der fotografischen Arbeit

  1. Die fotografische Arbeit wird nach dem Shooting für einen Monat archiviert.

  2. Die Fotografin ist jedoch nicht verpflichtet die fotografische Arbeit nach der Auslieferung an die Kundin weiterhin in ihren Archiven aufzubewahren und haftet nicht für Datenverlust usw.

 

VII. Bestellungen und Lieferfristen

  1. Bestellungen per E-Mail gelten als verbindlicher Vertragsschluss zwischen den Parteien.

  2. Bestellungen per Telefon müssen schriftlich oder per E-mail bestätigt werden.

  3. Bei Expressbestellungen innerhalb von 24h ist ein Zuschlag von 100% der Retusche zu zahlen. Bei Expressbestellungen innerhalb von 2 Arbeitstagen gilt ein Zuschlag von 50% der Retusche.

  4. Vorbehältlich anderer mündlicher oder schriftlicher Vereinbarungen wird die Bestellung innerhalb von maximal 21 Arbeitstagen fertig gestellt.

 

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